{"id":23,"date":"2026-04-24T16:24:33","date_gmt":"2026-04-24T14:24:33","guid":{"rendered":"https:\/\/test1.selfpubservice.de\/?page_id=23"},"modified":"2026-04-24T16:24:39","modified_gmt":"2026-04-24T14:24:39","slug":"aab","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test1.selfpubservice.de\/index.php\/aab\/","title":{"rendered":"AAB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Auftragsbedingungen vom 25.05.2018<br>Weltz &amp; Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kassel<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen Wirtschaftspr\u00fcfern, Steuerberatern oder Wirt\u00adschafts\u00adpr\u00fcfungs- und\/oder Steuer\u00adberatungs\u00adgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend \u201eWirtschaftspr\u00fcfer&#8220; genannt) und ihren Auftraggebern \u00fcber Pr\u00fcfungen, Steuer\u00adberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schrift\u00adlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Dritte k\u00f6nnen nur dann An\u00adspr\u00fcche aus dem Vertrag zwischen Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer<br>und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart ist oder sich aus<br>zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Anspr\u00fcche<br>gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegen\u00fcber.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaft\u00adlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grund\u00ads\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger Berufs\u00adaus\u00fcbung ausgef\u00fchrt. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer \u00fcbernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist f\u00fcr die Nutzung oder Um\u00adsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verant\u00adwortlich. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer ist berechtigt, sich zur Durchf\u00fchrung des Auftrags sachverst\u00e4ndiger Personen zu bedienen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ber\u00fccksichtigung aus\u00adl\u00e4ndischen Rechts bedarf \u2014 au\u00dfer bei betriebswirt\u00adschaftlichen Pr\u00fcfungen \u2014 der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4ndert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie\u00dfenden beruf\u00adlichen \u00c4u\u00dferung, so ist der Wirtschaftspr\u00fcfer nicht verpflichtet, den Auftrag\u00adgeber auf \u00c4nderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Auftraggeber hat daf\u00fcr zu sorgen, dass dem Wirtschaftspr\u00fcfer alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig \u00fcbermittelt werden und ihm von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auf\u00adtrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Dies gilt auch f\u00fcr die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit des Wirt\u00adschafts\u00adpr\u00fcfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftspr\u00fcfer geeignete Auskunfts\u00adpersonen benennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf Verlangen des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers hat der Auftrag\u00adgeber die Voll\u00adst\u00e4ndigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Ausk\u00fcnfte und Erkl\u00e4rungen in einer vom Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer formulierten schrift\u00adlichen Er\u00adkl\u00e4rung zu best\u00e4tigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftrag\u00adgeber ist zur aktiven Mit\u00adwirkung verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seinen Mit\u00adwirkungs\u00adpflichten nicht nach, kann der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer den Auftrag mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen, sofern es sich nicht um eine Abschluss\u00adpr\u00fcfung handelt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Sicherung der Unab\u00adh\u00e4ngigkeit<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Auftraggeber hat alles zu unter\u00adlassen, was die Unabh\u00e4ngigkeit der Mitarbeiter des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers gef\u00e4hrdet. Dies gilt f\u00fcr die Dauer des Auftragsverh\u00e4ltnisses insbesondere f\u00fcr Angebote auf Anstellung oder \u00dcbernahme von Organ\u00adfunktionen und f\u00fcr Angebote, Auftr\u00e4ge auf eigene Rechnung zu \u00fcbernehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sollte die Durchf\u00fchrung des Auftrags die Unabh\u00e4ngigkeit des Wirtschaftspr\u00fcfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab\u00adh\u00e4ngigkeitsvor\u00advorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftspr\u00fcfer, anderen Auftragsverh\u00e4ltnissen beeintr\u00e4chtigen, ist der Wirtschaftspr\u00fcfer zur au\u00dfer\u00adordentlichen K\u00fcndigung des Auftrags berechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Bericht\u00aderstattung und m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Soweit der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer Er\u00adgebnisse im Rahmen der Be\u00adarbeitung des Auftrags schriftlich dar\u00adzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung ma\u00dfgebend. Entw\u00fcrfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind m\u00fcndliche Er\u00adkl\u00e4rungen und Ausk\u00fcnfte des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt werden. Erkl\u00e4rungen und Ausk\u00fcnfte des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers au\u00dferhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. Weiter\u00adgabe einer beruflichen \u00c4u\u00dferung des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Weitergabe beruflicher \u00c4u\u00dferungen des Wirtschaftspr\u00fcfers (Arbeits\u00adergebnisse oder Ausz\u00fcge von Arbeits\u00adergebnissen \u2014 sei es im Entwurf oder in der End\u00adfassung) oder die Information \u00fcber das T\u00e4tigwerden des Wirtschaftspr\u00fcfers f\u00fcr den Auftrag\u00adgeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftspr\u00fcfers, es sei denn, der Auftrag\u00adgeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer beh\u00f6rdlichen Anordnung verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Verwendung beruflicher \u00c4u\u00dferungen des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers und die Information \u00fcber das T\u00e4tigwerden des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers f\u00fcr den Auftrag\u00adgeber zu Werbezwecken durch den Auftrag\u00adgeber sind unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. M\u00e4ngel\u00adbeseitigung<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei etwaigen M\u00e4ngeln hat der Auftrag\u00adgeber Anspruch auf Nach\u00aderf\u00fcllung durch den Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer. Nur bei Fehl\u00adschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Ver\u00adweigerung, Unzumutbarkeit oder Unm\u00f6glichkeit der Nacherf\u00fcllung kann er die Verg\u00fctung mindern oder vom Vertrag zur\u00fcck\u00adtreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unm\u00f6glichkeit der Nacherf\u00fcllung f\u00fcr ihn ohne Interesse ist. Soweit dar\u00fcber hinaus Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen, gilt \u00a7 12 Abs. 9.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Anspruch auf Beseitigung von M\u00e4ngeln muss vom Auftraggeber unverz\u00fcglich in Textform geltend gemacht werden. Anspr\u00fcche nach Abs. 1, die nicht auf einer vor\u00ads\u00e4tzlichen Handlung beruhen, verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Ver\u00adj\u00e4hrungs\u00adbeginn.<\/li>\n\n\n\n<li>Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle M\u00e4n\u00adgel, die in einer beruflichen \u00c4u\u00dferung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirt\u00adschafts\u00adpr\u00fcfers enthalten sind, k\u00f6nnen jederzeit vom Wirtschaftspr\u00fcfer auch Dritten gegen\u00ad\u00fcber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen \u00c4u\u00dferung des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers enthaltene Er\u00adgebnisse in Frage zu stellen, berech\u00adtigen diesen, die \u00c4u\u00dferung auch Dritten gegen\u00fcber zur\u00fcckzunehmen. In den vorge\u00adnannten F\u00e4llen ist der Auftraggeber vom Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer tunlichst vorher zu h\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. Schweigepflicht gegen\u00fcber Dritten, Datenschutz, Mitwirkung Dritter<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist nach Ma\u00dfgabe der Gesetze (\u00a7 323 Abs. 1 HGB, \u00a7 43 WPO, \u00a7 203 StGB) verpflichtet, \u00fcber Tatsachen und Umst\u00e4nde, die ihm bei seiner Berufs\u00adt\u00e4tigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist gem\u00e4\u00df Geldw\u00e4schegesetz verpflichtet, sich von der Identi\u00adt\u00e4t seiner Gesch\u00e4ftspartner zu \u00fcberzeugen. Der Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer ist berechtigt, ein (digitales) Abbild von Ausweisen zur Dokumentation zu erstellen. Der Wirt\u00adschaftspr\u00fc\u00adfer verpflichtet sich, alle berufs\u00fcblichen Vorkehrungen zum Schutze der Aus\u00adweisab\u00adlichtungen zu treffen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist von der Verschwiegenheit entbunden, soweit dies zur Durchf\u00fchrung eines Zert\u00adifizierungs\u00adaudits in der Kanzlei erforderlich ist und inso\u00adweit die t\u00e4tigen Personen \u00fcber ihre Verschwiegenheit belehrt worden sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer ist von der Verschwiegenheit entbunden, soweit eine Abstimmung oder Beschwerde\u00adverfahren mit den zust\u00e4ndigen Berufskammern (z.B. Steuerberaterkammer, Wirtschaftspr\u00fcferkammer) durchgef\u00fchrt wird bzw. anh\u00e4ngig ist. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer ist berechtigt, in Erf\u00fcllung seiner Pflichten nach DSGVO und Bundes\u00addatenschutz\u00adgesetz, einen Daten\u00adschutz\u00adbeauftragten zu bestellen. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer ist berechtigt zur Auftragsdurchf\u00fchrung Mitarbeiter (Erf\u00fcl\u00adlungsgehilfen), fach\u00adkundige Dritte (z.B. Steuer\u00adberater, Wirtschaftspr\u00fcfer, Rechts\u00adanw\u00e4lte, Notare) sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Der Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer hat diese Personen\/Unternehmen schriftlich zur Einhaltung von Ver\u00adschwiegenheit und Einhaltung von Datenschutz zu verpflichten. Der Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer haftet f\u00fcr seine Mit\u00adarbeiter nach \u00a7 278 BGB. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer haftet nicht f\u00fcr die Leistung von fachkundiger Dritte und datenverarbeitender Unternehmen; bei diesen handelt es nicht haftungsrechtlich um Erf\u00fcllungsgehil\u00adfen. Zwischen diesen und dem Auftraggeber werden jeweils gesonderte Vertrags\u00adverh\u00e4ltnisse mit entsprechenden haftungsrechtlichen Regelungen begr\u00fcndet. Hat der Steuer\u00adberater die Beziehung eines vom ihm namentlich benannten fachkundi\u00adgen Dritten oder datenverarbeitenden Unternehmen anregt, so haftet der Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer lediglich f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auswahl dieser. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer unterliegt der Informationspflicht gem. Art. 13 und 14 DSGVO (das Ver\u00adzeichnis von Verarbeitungst\u00e4tigkeiten, technische und organisatorische Ma\u00dfnah\u00admen (TOM) und das Datenschutzrechtliche L\u00f6schkonzept sind als Anlage den Allgemeinen Auftragsbedingungen angef\u00fcgt).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Pr\u00fcfungs\u00adauftr\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00c4ndert der Auftrag\u00adgeber nachtr\u00e4glich den durch den Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer gepr\u00fcften und mit einem Be\u00adst\u00e4tigungs\u00advermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Best\u00e4tigungs\u00advermerk nicht weiterverwenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Hat der Wirtschaftspr\u00fcfer einen Be\u00adst\u00e4tigungs\u00advermerk nicht erteilt, so ist ein Hin\u00adweis auf die durch den Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfung im Lagebericht oder an anderer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilli\u00adgung des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Widerruft der Wirtschaftspr\u00fcfer den Best\u00e4tigungs\u00advermerk, so darf der Best\u00e4ti\u00adgungs\u00advermerk nicht weiter\u00adverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Best\u00e4tigungs\u00adver\u00admerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers den Widerruf bekanntzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftrag\u00adgeber hat Anspruch auf f\u00fcnf Berichts\u00adausfertigungen. Weitere Aus\u00adfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10. Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Hilfeleistung in Steuersachen<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzel\u00adfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tat\u00adsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollst\u00e4ndig zugrunde zu legen; dies gilt auch f\u00fcr Buchf\u00fchrungsauftr\u00e4ge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Un\u00adrichtigkeiten hinzuweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforder\u00adlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftspr\u00fcfer hierzu ausdr\u00fccklich den Auftrag \u00fcbernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirt\u00adschafts\u00adpr\u00fcfer alle f\u00fcr die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere<br>Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftspr\u00fcfer eine ange\u00admessene Bearbeitungszeit zur Verf\u00fcgung steht.<\/li>\n\n\n\n<li>Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung u.a. folgende, in die Vertragsdauer fallende T\u00e4tigkeiten:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ausarbeitung der Jahressteuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die Einkommensteuer, K\u00f6rper\u00adschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Verm\u00f6gensteuererkl\u00e4rungen, geson\u00adderter\/einheitlicher Feststellungserkl\u00e4rungen, und zwar aufgrund der vom Auftrag\u00adgeber vorzulegenden Jahresabschl\u00fcsse und sonstiger, f\u00fcr die Besteuerung erfor\u00adder\u00adlicher Aufstellungen und Nachweise sowie die \u00dcbermittlung der E-Bilanz. Unter die zus\u00e4tzlich zu verg\u00fctenden Vorarbeiten gem\u00e4\u00df \u00a7 35 Abs. 3 StBVV fallen bspw. Mit\u00adwirkung bei der Inventur, Abstimmung im Kontokorrent- oder Sachkontenbereich, \u00dcberpr\u00fcfung zweifelhafter Umbuchungen oder durchlaufender Posten, Aufarbei\u00adtung unklarer Belege, Zusammen\u00adstellung, \u00dcberpr\u00fcfung und Bewertung von teilfertigen Arbeiten.<\/li>\n\n\n\n<li>Nachpr\u00fcfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern.<\/li>\n\n\n\n<li>Verhandlungen mit den Finanz\u00adbeh\u00f6rden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erkl\u00e4rungen und Bescheiden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitwirkung bei Betriebs\u00adpr\u00fcfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebs\u00adpr\u00fcfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitwirkung in Einspruchs-, Klage- und Beschwerde\u00adverfahren hinsichtlich der unter Buchstabe a) genannten Steuern.<\/li>\n\n\n\n<li>Ist der Wirt\u00adschafts\u00adpr\u00fcfer auch mit der Er\u00adstellung von Lohn\u00adabrechnungen beauftragt, so verbleiben s\u00e4mtliche Ar\u00adbeit\u00adgeber\u00adpflichten, ins\u00adbesondere Meldepflicht (\u00a7 28a SGB IV), Bei\u00adtrags\u00adabf\u00fchrungspflicht (\u00a7 28e SGB IV), Er\u00admitt\u00adlungspflicht der Bemessungsgrundlage (\u00a7 14 i.V.m. 22 SGB IV, SvEV, MiLOG, Tarifrecht), Bei\u00adtrags\u00adnachweisungs- und Doku\u00admentations\u00adpflicht (\u00a7 28f SGB IV. i.V.m. der BVV, \u00a7 2 NachwG, MiLoG, LStDV), sozial\u00adversicherungs\u00adrechtliche Status\u00adfeststellung von Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern\/Sub\u00adunternehmern\/nahen Angeh\u00f6rigen, Beitragsabf\u00fchrungs-, Ermittlungs- und Dokumentations\u00adpflichten des K\u00fcnstler\u00adsozialversicherungs\u00adgesetzes (\u00a7 24-29 KSVG), Feststellung von Zugeh\u00f6rigkeiten zu Versorgungs\u00adwerken, Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit, vollumf\u00e4nglich beim Auftraggeber. Legt der Auftraggeber keinen Nachweis f\u00fcr die Sozialversiche\u00adrungsfreiheit vor, so ist der Wirtschaftspr\u00fcfer verpflichtet, sozial\u00adversiche\u00adrungspflichtig anzumelden. Ein sozial\u00adversicherungs\u00adrechtliches Mandat oder eine sozialversicherungsrechtliche Beratung wird vom Wirtschaftspr\u00fcfer nicht \u00fcbernommen oder geschuldet. Nach \u00a7 34 Abs. 5 StBVV gesondert nach Zeitaufwand abzurechnende Hilfeleistungen des Wirtschaftspr\u00fcfers sind insbesondere Meldung an Berufsgenossenschaften, Aufgabe von Zahlungen, Erstellung von \u00dcberweisungstr\u00e4gern, Netto\/Brutto-Hochrechnungen, Berech\u00adnungen von Tarifl\u00f6hnen, Urlaubsgeldern, Tantiemen, Kostenstellenrechnung, Erstellung von Jahres\u00adbescheinigungen f\u00fcr die Bundes\u00adanstalt f\u00fcr Arbeit, Nachweise der Renten\u00adversicherung, Meldung f\u00fcr die Schwer\u00adbehindertenaus\u00adgleichsabgabe, Antr\u00e4ge auf Gew\u00e4hrung von Lohn\u00adzu\u00adsch\u00fcssen, Meldungen an Berufsverb\u00e4nde, Nacherhebung der Lohnsteuer f\u00fcr bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre, Ausf\u00fcllen von Frage\u00adb\u00f6gen des Arbeitsamtes und Kranken\u00adkasse, lohn\u00adsteuerliche Beratung von Arbeitgebern.<\/li>\n\n\n\n<li>Offen\u00adlegung der Jahresabschl\u00fcsse im Handelsregister. Die Ver\u00adantwortung f\u00fcr die frist\u00adgerechte Offenlegung des Jahres\u00adabschlusses bis zum 31.12. des Folgejahres verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dem Wirt\u00adschafspr\u00fcfer alle ben\u00f6tigen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Frist\u00adablauf unaufgefor\u00addert einzureichen. Bei versp\u00e4teter oder unvollst\u00e4ndiger Abgabe der Unterlagen durch den Auftraggeber ben\u00f6tigt der Wirtschaftspr\u00fcfer bis zu 4 Wochen Bearbei\u00adtungszeit. Sanktionen des Bundesamtes f\u00fcr Justiz werden durch den Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer insoweit nicht \u00fcbernommen. Erstellung und Einreichung der E-Bilanz beim zust\u00e4ndigen Finanzamt.<\/li>\n\n\n\n<li>Erstellung der Finanz\u00adbuchhaltung, sofern nicht durch den Auftrag\u00adgeber selbst erstellt, einschlie\u00dflich der Anmeldung der Umsatz\u00adsteuer\u00advoranmeldun\u00adgen. Werden Buchhaltungs\u00adunterlagen und Belege in besonders schlechtem, unsortiertem oder unvollst\u00e4ndigem Zustand dem Wirtschaftspr\u00fcfer einge-reicht oder muss der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer Belege oder deren Inhalt oder die steuerliche Ordnungs\u00adm\u00e4\u00dfigkeit kl\u00e4ren oder sind Kassenaufzeichnungen oder Kosten\u00adstellen\u00adrechnungen abzustimmen oder der Auftraggeber darin einzu\u00adweisen, handelt es sich um zus\u00e4tzlich nach Zeitaufwand abzurechende Hilfeleistungen i. S. v. \u00a7 33 Abs. 7 StBVV.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ver\u00adantwortung f\u00fcr die frist\u00adgerechte und vollst\u00e4ndige Einreichung der buchf\u00fchrungs\u00adrelevanten Unterlagen bis sp\u00e4testens 3 Werktage vor Ablauf des 10. des auf das Ende des Voranmeldungszeitraums folgenden Monats (bei Dauer\u00adfrist\u00adverl\u00e4ngerung des \u00fcbern\u00e4chsten Folge\u00admonats) verbleibt beim Auftrag\u00adgeber. Sich aus der versp\u00e4teten oder unvollst\u00e4ndigen Beleg\u00adabgabe ergebende Sanktionen des Finanzamts gegen den Auftraggeber werden nicht vom Wirtschaftspr\u00fcfer \u00fcbernommen. Der Wirtschaftspr\u00fcfer ber\u00fccksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche ver\u00f6ffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Erh\u00e4lt der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer f\u00fcr die laufende Steuer\u00adberatung ein festes Honorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3, Buchstabe a) bis i) genannten T\u00e4tigkeiten gesondert zu honorieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Sofern der Wirtschaftspr\u00fcfer auch Steuerberater ist und die Steuerberater\u00adverg\u00fc\u00adtungsverordnung (StBVV) f\u00fcr die Bemessung der Verg\u00fctung anzuwenden ist, kann eine h\u00f6here oder niedrigere als die gesetzliche Verg\u00fctung in Textform vereinbart werden. Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist berechtigt abweichend von der StBVV sein Honorar nach Zeitaufwand abzurechnen. Die g\u00fcltigen Stundens\u00e4t\u00adze sind unter <a href=\"https:\/\/www.kassel-steuer.de\/service\/preise\/\">https:\/\/www.kassel-steuer.de\/service\/preise\/<\/a> jederzeit einsehbar.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommen\u00adsteuer, K\u00f6rperschaft\u00adsteuer, Gewerbe\u00adsteuer, Einheitsbewertung und Verm\u00f6gensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt aufgrund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch f\u00fcr die Bearbeitung einmalig anfallender Steuer\u00adangelegen\u00adheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapital\u00adverkehrssteuer, Grunderwerbsteuer, die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, die beratende und gutachtliche T\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerh\u00f6hung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Aus\u00adscheiden eines Gesellschafters, Betriebsver\u00e4u\u00dfe\u00adrung, Liquidation, Unternehmensbewertung, Bewertung immaterieller Verm\u00f6gens\u00adgegenst\u00e4nde und dergleichen und die Unterst\u00fctzung bei der Erf\u00fcllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. Steuerliche Einzelfragen im vorstehenden Sinne sind auch telefonische oder per Email gestellte Fragen. Diese Fragen sind neben dem Honorar zu den Leistungen nach \u00a7 10 Abs. 3 a) bis i) separat abzurechnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung als zus\u00e4tzliche T\u00e4tigkeit \u00fcbernommen wird, geh\u00f6rt dazu nicht die \u00dcberpr\u00fcfung etwaiger besonderer buch\u00adm\u00e4\u00dfiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Verg\u00fcnstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Erfassung der Unterlagen zur Geltend\u00admachung des Vorsteuer\u00adabzugs wird nicht \u00fcbernommen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">11. Elektronische Kommunikation<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Kommunikation zwischen dem Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftrag\u00adgeber eine Kommunikation per E-Mail nicht w\u00fcnscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschl\u00fcsselung oder Signaturverfahren von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftspr\u00fcfer entsprechend in Textform informieren. Der Auftraggeber hat sich insoweit an den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signatur- und Verschl\u00fcsselungs\u00adverfahren (z.B. Anschaffung und Einrichtung notwendiger von Hard- und Software) zu beteiligen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">12. Verg\u00fctung<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer hat neben seiner Geb\u00fchren- oder Honorarforderung An\u00adspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich berechnet. Er kann angemessene Vorsch\u00fcsse auf Verg\u00fctung und Auslagener\u00adsatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedi\u00adgung seiner Anspr\u00fcche abh\u00e4ngig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.<\/li>\n\n\n\n<li>Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forde\u00adrungen des Wirtschaftspr\u00fcfers auf Verg\u00fctung und Auslagen\u00adersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Hilfe\u00adleistungen in Steuersachen erfolgt die Verg\u00fctung nach StBVV, sofern keine abweichende Verg\u00fctungsvereinbarung in Textform vereinbart wurde. Auf die in \u00a7 10 Abs. 1, 4, 5 und 6 der AGB Verg\u00fctungs\u00adbestimmungen wird verwie\u00adsen. Der Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer ist berechtigt abweichend von der StBVV das Hono\u00adrar des Berufstr\u00e4gers (Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer) nach Zeitaufwand abzurechnen. Die g\u00fcltigen Stundens\u00e4tze sind unter <a href=\"https:\/\/www.kassel-steuer.de\/service\/preise\/\">https:\/\/www.kassel-steuer.de\/service\/preise\/<\/a> jederzeit einsehbar.<\/li>\n\n\n\n<li>Die bei der Auftragsausf\u00fchrung entstehenden DATEV-Kosten des Wirt\u00adschaftspr\u00fc\u00adfers sind vom Auftraggeber zu tragen (z.B. Speicher-, Programm- oder Versand-<br>kosten).<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Leistungen, f\u00fcr die weder eine Verg\u00fctungsvereinbarung in Textform noch die Bestimmungen der StBVV einschl\u00e4gig sind, gilt die \u00fcbliche Verg\u00fctung im Sinne von \u00a7 612 Abs. 2 BGB und \u00a7 632 Abs. 2 BGB als vereinbart.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer kann den Auftrag mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen, sofern keine Abschlusspr\u00fcfung im Sinne von \u00a7 316ff HGB vorliegt und der Auftraggeber Honorare des Wirtschaftspr\u00fcfers f\u00fcr diesen oder einen anderen Auftrag nicht nach Mahnung bezahlt.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr den Auftrag gilt \u00a7 286 Abs. 3 BGB als vereinbart. Gem\u00e4\u00df \u00a7 286 Abs. 3 BGB trittVerzug ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist berechtigt Vorsch\u00fcsse f\u00fcr seine Leistungen anzufor\u00addern.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Aufrechnung gegen\u00fcber den Anspr\u00fcchen des Wirtschaftspr\u00fcfers auf Ver\u00adg\u00fctung seiner T\u00e4tigkeit ist nur mit unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestell\u00adten Forderungen des Auftraggebers m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist berechtigt, f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Auftraggebers das SEPA-Basislastschriftverfahren nach vorheriger Ank\u00fcndigung anzuwenden (Einzugs\u00aderm\u00e4chtigung bei der Bank). Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur bei ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Auftraggebers vereinbart werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">13. Streitschlichtungen<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Wirtschaftspr\u00fcfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver\u00adbraucherschlichtungsstelle im Sinne des \u00a7 2 des Verbraucherstreitbeilegungs\u00adgesetzes teilzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">14. Anzuwendendes Recht<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr den Auftrag, seine Durchf\u00fchrung und die sich hieraus ergebenden Anspr\u00fc\u00adche gilt nur deutsches Recht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">15. Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht zur Durchsetzung von Geb\u00fchrenforderungen<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Auftraggeber erteilt ausdr\u00fccklich die Einwilligung dazu, dass Wirtschafts\u00adpr\u00fcfer eine gegen den Auftraggeber bestehende Geb\u00fchrenforderung an ein Inkasso\u00adunternehmen zur Einziehung \u00fcbertragen kann.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber wurde dar\u00fcber informiert, dass das Inkassounternehmen die zur Einziehung \u00fcbergebene Forderung einziehen darf und die f\u00fcr die Geltend\u00admachung und Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten zur weite\u00adren Information, insbesondere auch aus den Steuerunterlagen, vom Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer an das Inkasso\u00adunternehmen weitergeben darf, soweit diese zur Begr\u00fcndung und zum Einzug der Geb\u00fchrenforderung erforderlich sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Daten werden bei dem Inkassounternehmen zum Zwecke der Geltendma\u00adchung der Geb\u00fchrenforderung gespeichert. Die Einziehungserm\u00e4chtigte ist in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Wirt\u00adschaftspr\u00fcfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einwilligung soll auch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge (Mandatierungen) gelten. Der Auftraggeber wurde dar\u00fcber belehrt, dass er die Zustimmung jederzeit schrift\u00adlich widerrufen kann.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">16. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Auftragsbedingungen vom 25.05.2018Weltz &amp; Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kassel 1. Geltungsbereich 2. Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 4. Sicherung der Unab\u00adh\u00e4ngigkeit 5. Bericht\u00aderstattung und m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte 6. Weiter\u00adgabe einer beruflichen \u00c4u\u00dferung des Wirtschafts\u00adpr\u00fcfers 7. M\u00e4ngel\u00adbeseitigung 8. Schweigepflicht gegen\u00fcber Dritten, Datenschutz, Mitwirkung Dritter 9. Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Pr\u00fcfungs\u00adauftr\u00e4ge 10. 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